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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83   

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BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83 (https://dejure.org/1983,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1983 - 7 B 2.83 (https://dejure.org/1983,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1983 - 7 B 2.83 (https://dejure.org/1983,1603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft und Vollstreckbarkeit - Bescheidungsurteil - Nichtige Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 432
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Das Bundesverfassungsgericht stellte durch Urteil vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 295) die Nichtigkeit der Bestimmungen fest, soweit darin die private Veranstaltung von Rundfunksendungen in deutscher Sprache geregelt ist.

    Daran ändere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 295) nichts.

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Danach ist zwar grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts auszugehen, das im ersten Prozeß entschieden hat; das gilt aber nicht, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat (vgl. z.B. BVerwGE 29, 1 [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67] [2]).

    Die Klägerin meint, das Berufungsurteil habe sich zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 29, 1 (2) [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67] und BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] (Lts. 1) in Widerspruch gesetzt, indem es der Beklagten gestattet habe, von der Rechtsauffassung des Bescheidungsurteils abzuweichen, soweit die Erteilung der Konzession in Rede stehe.

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Die Klägerin meint, das Berufungsurteil habe sich zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 29, 1 (2) [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67] und BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] (Lts. 1) in Widerspruch gesetzt, indem es der Beklagten gestattet habe, von der Rechtsauffassung des Bescheidungsurteils abzuweichen, soweit die Erteilung der Konzession in Rede stehe.
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 in BVerwGE 41, 363 [BGH 06.02.1973 - GmS-OBG - 1/72].
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Eine Pflicht, seine Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen, bestand für das Berufungsgericht nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorlage für unzulässig, weil es im Hinblick auf die in jedem Fall zu erwartende ermessensgetragene Ablehnung des Konzessionsantrags durch die Beklagte die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften für nicht entscheidungserheblich hielt (BVerfGE 42, 42 [51]).
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Urteils u.a. dann, wenn sich - wie hier nach dem schon Gesagten - die Rechtslage nachträglich geändert hat (vgl. z.B. BVerwGE 39, 300 [306]); weiter Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - in MDR 1973, 1044 [1045]; vgl. ferner Beschluß des Gemeinsamer.
  • BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Urteils u.a. dann, wenn sich - wie hier nach dem schon Gesagten - die Rechtslage nachträglich geändert hat (vgl. z.B. BVerwGE 39, 300 [306]); weiter Urteil vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 31.72 - in MDR 1973, 1044 [1045]; vgl. ferner Beschluß des Gemeinsamer.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Die Bindung an die einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung entfällt nur dann, wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat (vgl. etwa Urteile vom 21. Dezember 1967, a.a.O. S. 2, vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 7 B 2.83 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 48 S. 3 und vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 15 m.weit.Nachw.; Beschluß vom 3. November 1993 - BVerwG 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 66 S. 25 ).
  • VGH Hessen, 26.03.1999 - 11 TM 3406/98

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen

    Diese in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte seit längerer Zeit herrschende Auffassung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Dezember 1990 - 9 S 2297/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 10 E 1357/91 -, NVwZ-RR 1992, 518; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Dezember 1993 - 4 TM 82/93 -, ESVGH 44, 143; offen gelassen durch das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 23. Dezember 1983 - 7 B 2/83 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 48 = NVwZ 1984, 432) wird mittlerweile auch in der Literatur mehr und mehr geteilt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 216 zu § 113 m. w. N. unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung in der Vorauflage, Nr. 94 zu § 113; a. A. insbesondere Stüer, Zurückverweisung und Bescheidungsverpflichtung im Verwaltungsprozess, in: Festschrift für Menger 1985, S. 794 f.).

    Im gleichen Sinne hatte sich zuvor schon das Bundesverwaltungsgericht geäußert (vgl. den schon zitierten Beschluss vom 23. Dezember 1983, NVwZ 1984, 432, m. w. N.).

  • BVerwG, 16.07.2014 - 6 B 8.14

    Ausprägung des dem staatskirchenrechtlichen Paritätsgebot folgenden

    Die Vorschrift schränkt vielmehr die Wirkung der Rechtskraft in der Weise ein, dass nach der Nichtigerklärung der Norm kein staatlicher Hoheitsakt - sei es ein Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil - mehr ergehen darf, der in Vollzug jenes rechtskräftig gewordenen Urteils die für nichtig erklärten Normen anwendet: Dass § 79 Abs. 2 BVerfGG in diesem Sinne zu verstehen und anzuwenden sei, folge zweifelsfrei aus dem Zweck der Regelung, einerseits die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen aus Gründen der Rechtssicherheit bestehen zu lassen, ihre Wirkung andererseits aber - um der materiellen Gerechtigkeit willen - dahin einzuschränken, dass sie als Instrumente zur zwangsweisen Herbeiführung der auf der nichtigen Norm beruhenden und deshalb mit dem materiellen Recht nicht in Einklang stehenden Rechtsfolge nicht mehr verwendet werden dürften (Beschluss vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 7 B 2.83 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 48 S. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 8 E 555/10

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen einer Kennleuchte für blaues

    Entsprechend allgemeinen Grundsätzen zum Umfang der Rechtskraft von Verpflichtungsurteilen entfällt die Bindung an die einem Bescheidungsurteil zugrunde liegende Rechtsauffassung nur dann, wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat, vgl. BVerwG, Beschlusse vom 23. Dezember 1983 7 B 2.83 -, NVwZ 1984, 432, und vom 1. Juni 2007 - 4 B 13.07 -, BauR 2007, 1709; Bay.VGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 11 C 09.2813 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 10 L 21.09 -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 1999 11 TM 3406/98, 11 TM 4200/98 -, NVwZ-RR 1999, 805., wofür hier indessen nichts ersichtlich ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2015 - 3 L 50/13

    Benennung von Flurstücken in der Satzung über eine Veränderungssperre -

    Dies gilt aber gerade nicht, wenn sich die Sach- und Rechtslage geändert hat (BVerwG, B. v. 23.12.1983 - 7 B 2/83, NVwZ 1984 432).
  • VGH Hessen, 13.12.2016 - 9 C 1636/13

    BESTANDSKRAFT; ERSTMALIGE BESCHWER; MATERIELLE PRÄKLUSION; PLANERGÄNZUNG;

    Denn diese Entscheidungen befassen sich sämtlich nur mit Sachverhalten, in denen die früheren am Gerichtsverfahren Beteiligten um die Reichweite des vormaligen Bescheidungsurteils (weiter) gestritten haben (so BVerwG, Urteil vom 03.11.1994 - BVerwG 3 C 30/93 -, juris; gleichfalls im Beschluss vom 23.12.1983 - BVerwG 7 B 2/83 -, juris) sowie mit einem aufgrund eines Bescheidungsurteils durchgeführten Vollstreckungsverfahren derselben Verfahrensbeteiligten (Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.1999 - 11 TM 3406/98 -, juris).
  • BVerwG, 16.07.2014 - 6 B 6.14

    Reichweite des dem staatskirchenrechtlichen Paritätsgebot folgenden

    Die Vorschrift schränkt vielmehr die Wirkung der Rechtskraft in der Weise ein, dass nach der Nichtigerklärung der Norm kein staatlicher Hoheitsakt - sei es ein Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil - mehr ergehen darf, der in Vollzug jenes rechtskräftig gewordenen Urteils die für nichtig erklärten Normen anwendet: Dass § 79 Abs. 2 BVerfGG in diesem Sinne zu verstehen und anzuwenden sei, folge zweifelsfrei aus dem Zweck der Regelung, einerseits die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen aus Gründen der Rechtssicherheit bestehen zu lassen, ihre Wirkung andererseits aber - um der materiellen Gerechtigkeit willen - dahin einzuschränken, dass sie als Instrumente zur zwangsweisen Herbeiführung der auf der nichtigen Norm beruhenden und deshalb mit dem materiellen Recht nicht in Einklang stehenden Rechtsfolge nicht mehr verwendet werden dürften (Beschluss vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 7 B 2.83 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 48 S. 5).
  • VG Arnsberg, 03.03.2010 - 2 K 3022/09

    Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1983 - 7 B 2.83 -, NVwZ 1984, 432; Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2005 - 5 OB 192/05

    Androhung; Bescheidung; Bescheidungsklage; Bescheidungsurteil; Beurteilung;

    Dieser Verpflichtung ist die Behörde auch dann nicht nachgekommen, wenn sie die erneute Entscheidung, zu der sie verpflichtet wurde, getroffen hat, ohne die Rechtsauffassung des Gerichts zu beachten (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983 - 7 B 2.83 -, NVwZ 1984, 432; Urt. v. 03.11.1994 - 3 C 30.93 -, DVBl. 1995, 925; OVG Münster, Beschl. v. 20.02.1992 - 10 E 1357/91 -, NVwZ-RR 1992, 518, VGH Kassel, Beschl. v. 18.12.1993 - 4 TM 82/93 -, ESVGH 44, 143; Beschl. v. 26.03.1999 - 11 TM 3406/98 -, NVwZ-RR 1999, 805; Sodan/Ziekow (Heckmann), VwGO-Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2003, RdNr. 62 zu § 172; Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Aufl., RdNr. 216 zu § 113).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1997 - 2 L 101/94

    Anforderungen an eine ordungsgemäße Berechnung des Zuschusses für bauliche

    Die in dem Bescheidungsurteil verbindlich zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung bestimmt die Rechtskraftwirkung insoweit, als sie die Gründe betrifft, aus denen das Gericht die Ablehnung für rechtswidrig und den Kläger für dadurch in seinen Rechten verletzt erklärt hatte (BVerwG, Urt. v. 21.12.1967 - VII C 2.67 -,BVerwGE 29, 1, 2; Beschl. v. 23.12.1983 - 7 B 2.83 -, NVwZ 1984, 432).
  • OVG Brandenburg, 13.06.2005 - 3 E 8/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unzureichender Erfüllung eines

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2002 - 10 OB 97/02

    Bescheidungsurteil; Vollstreckung

  • VG Minden, 18.01.2017 - 11 K 1025/16

    Auszahlungsanspruch der Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012; Rücknahme des

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82   

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https://dejure.org/1983,1371
BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82 (https://dejure.org/1983,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1983 - 3 C 64.82 (https://dejure.org/1983,1371)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 (https://dejure.org/1983,1371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weinbergsaufbaugesetz - Vereinbarkeit von Landesrecht mit Bundesrecht - Kollision mit bundesrechtlichem Flurbereinigungsgesetz - Legalenteignung - Inhaltsbestimmung - Rebfläche - Weinberg-Aufbaugemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 143
  • NVwZ 1984, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Normative Ermächtigungen, die solche Belastungen zulassen, sind notwendig Inhaltsbestimmungen des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), bei denen es nur darauf ankommt, ob sie verfassungsrechtlich zulässig sind (BVerfGE 58, 137 [147]).

    Dazu sind die das Eigentum inhaltlich bestimmenden Voraussetzungen, unter denen hier durch Verwaltungsakt der Gebrauch des Eigentums der Rebflächen beschränkt werden kann, im Landesgesetz durch eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage geregelt (BVerfGE 58, 137 [146]).

    Der Gesetzgeber braucht die Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht bis ins letzte selbst zu regeln (BVerfGE 58, 137 [146]).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Eine sogenannte Legalenteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 1. Alternative GG), die gemäß Abs. 3 Satz 2 a.a.O. unzulässig sein könnte, weil es an einer angemessenen Entschädigungsregelung fehlt, liegt schon deshalb nicht vor, weil die Vorschriften des Weinbergsaufbaugesetzes (insbesondere § 1 Abs. 3) nicht selbst unmittelbar mit ihrem Inkrafttreten und ohne weiteren Vollzugsakt das Eigentumsrecht des Klägers entziehen oder beschneiden (BVerfGE 52, 1 [27]; 58, 300 [331]), sondern nur Ermächtigungen für Eingriffsregelungen erteilen.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer formalen Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmung des Eigentums und Enteignung (vgl. BVerfGE 52, 1 [27 f.]; 58, 300 [320]; kritisch hierzu Weyreuther, Die Situationsgebundenheit des Grundeigentums, 1983, S. 94 ff.), wäre für eine Administrativenteignung erforderlich, daß die Abräumungsanordnung sich als hoheitlicher Zugriff auf das im Interesse der Allgemeinheit benötigte Eigentum des Klägers darstellt, und der Zugriff auf eine vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen des Klägers gerichtet ist.

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Eine sogenannte Legalenteignung (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 1. Alternative GG), die gemäß Abs. 3 Satz 2 a.a.O. unzulässig sein könnte, weil es an einer angemessenen Entschädigungsregelung fehlt, liegt schon deshalb nicht vor, weil die Vorschriften des Weinbergsaufbaugesetzes (insbesondere § 1 Abs. 3) nicht selbst unmittelbar mit ihrem Inkrafttreten und ohne weiteren Vollzugsakt das Eigentumsrecht des Klägers entziehen oder beschneiden (BVerfGE 52, 1 [27]; 58, 300 [331]), sondern nur Ermächtigungen für Eingriffsregelungen erteilen.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer formalen Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmung des Eigentums und Enteignung (vgl. BVerfGE 52, 1 [27 f.]; 58, 300 [320]; kritisch hierzu Weyreuther, Die Situationsgebundenheit des Grundeigentums, 1983, S. 94 ff.), wäre für eine Administrativenteignung erforderlich, daß die Abräumungsanordnung sich als hoheitlicher Zugriff auf das im Interesse der Allgemeinheit benötigte Eigentum des Klägers darstellt, und der Zugriff auf eine vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen des Klägers gerichtet ist.

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    Aus der Belegenheit des jeweiligen Grundeigentums folgt also dessen hier in Rede stehende Belastung, die durch das unter Anwendung der Vorschriften des Weinbergsaufbaugesetzes ergangene Abräumungsgebot verursacht worden ist und nicht einen Rechtsentzug zugunsten fremder Belange bewirkt hat (BVerfGE 42, 263 [299]).
  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 64.82
    § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwVfG - i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz - schließt eine Heilung des Begründungsmangels nur in Fällen aus, in denen dem Verwaltungsakt überhaupt keine Begründung gegeben worden ist (vgl. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - [Buchholz 418.02 Nr. 2]), nicht aber, wenn - wie hier - die Begründung unzulänglich ist.
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 18.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • VG Berlin, 12.04.2023 - 31 K 22.22

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 3 MD 6/21

    Ersetzen von Rechtsgrundlagen

    Bei gebundenen Verwaltungsakten schadet eine inhaltlich fehlerhafte Begründung (auch) zur zugrunde liegenden Rechtsgrundlage daher grundsätzlich nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 27. Oktober 1983 - 3 C 64.82 - BVerwGE 68, 143 und vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 5 B 35.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorläufige

    Abgesehen davon, daß nach dem auf die Revision des Klägers ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 64.82 - (BVerwGE 68, 143 [BVerwG 27.10.1983 - 3 C 64/82] = Buchholz 424.34 Weinanbau Nr. 2) noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Abräumungsbeschluß der Aufbaugemeinschaft rechtswidrig war, ist in diesem Urteil auch ausgeführt, daß Flurbereinigungsgesetz einerseits und Weinbergsaufbaugesetz andererseits unterschiedlichen Zwecken dienen (BVerwGE, a.a.O., S. 144 ff.).
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